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Holen Sie sich jetzt Ihr Guthaben beim Fiskus zurück


Liebe Leser,


In diesem Spezial möchte ich Sie mit einer kleinen Belehrung zur Abtgeltungssteuer „langweilen“. Ich weiß: Als echter Börsianer interessieren Sie sich eher für Gewinne und Expansion und weniger für steuerliche Erbsenzählerei. Aber dieses Thema ist momentan für praktisch alle Investoren von besonderer Bedeutung. Warum ist das so?


Wir befinden uns regelmäßig nach einer mehrjährigen Hausse in einem echten Steuerdilemma. Erstens haben wir unsere Verlusttöpfe bzw. Verlustvorträge aus der Vergangenheit restlos aufgebraucht. Zweitens haben Sie, vor allem wenn Sie gerne längerfristig disponieren, erhebliche Buchgewinne aufgehäuft. Mit anderen Worten: Wenn Sie diese Gewinne nun realisieren, greift der Fiskus sofort und ganz unangenehm zu.


Ein Rechenbeispiel: Sie haben seit 2009 in Ihrem Depot eine Buchperformance in Höhe von 50 % aufgebaut. Nun möchten Sie sich belohnen und veräußern die Hälfte Ihres Depots. Allein durch diese Transaktionen sinkt Ihre Performance automatisch auf 43,4 % ab.

Wenn Sie Ihr Depot sogar einmal komplett umdrehen, reduzieren Sie seine Performance auf nur noch 36,8 %. Der Zusammenhang ist klar: Dieser Performance-Minderung tritt durch die Abgeltungssteuer ein, die Ihre Depotbank automatisch und sofort (eben an der Quelle) für den Fiskus abführt.


Eine solche Minderung der Depotperformance ist allerdings kein Schicksal, sondern lässt sich in der Praxis durch einige kleine Kniffe zwar nicht gänzlich vermeiden, aber doch zumindest abmildern.


So holen Sie sich die Abgeltungssteuer zurück


Noch ein fiktives Beispiel: Claus Clever verfügt gegenwärtig über ein Depot von rund 100.000 Euro. Im laufenden Jahr hat er bereits Kursgewinne im Wert von 10.000 Euro realisiert. Sein Verlusttopf ist bereits seit 2 Jahren gähnend leer. Den Freistellungsauftrag hat er für Dividenden- und Zinszahlungen mittlerweile verbraucht.


Mit anderen Worten: Der Fiskus hat dem Anleger Clever satte 2.637,5 Euro an Steuern abgezwackt.

Allerdings hat Claus Clever zuletzt bei Bayer etwas zu früh gekauft und sitzt hier nun auf Buchverlusten von 5.000 Euro. Was tut er nun?


Sie ahnen es vielleicht! Claus Clever realisiert diesen Verlust und erhält umgehend vom Fiskus eine schöne Steuerrückerstattung im Volumen von 1.318,75 Euro. Dadurch steigt seine Liquidität und die Depotperformance verbessert sich (gerechnet auf 100.000 Euro) sofort um 1,3 %. Und das ganz unabhängig davon wie der Aktienmarkt abschneidet. Auf diese Weise peppen Sie also Ihre Performance eigenständig auf, ohne dass auch nur eine ihrer Depotpositionen zulegen muss.


Übrigens, einen Tag später hat sich Claus Clever die Bayer-Aktie einfach wieder zurückgeholt. Denn eigentlich ist er von dem DAX-Titel überzeugt.


Betrachten Sie die Abgeltungssteuer als Ihr persönliches Guthaben


Was ist hier steuerrechtlich passiert? Ihnen allen ist der Verlusttopf bekannt, in dem Ihre Depotbank realisierte Kursverluste erfasst. Ungleich weniger bekannt ist das Pendant dieses Verlusttopfes, der sogenannte Steuertopf Aktien. Hier erfasst Ihre Depotbank alle realisierten Kursgewinne bzw. die von Ihnen abgeführte Abgeltungssteuer.


Sobald Sie die Verluste realisieren, werden diese eben auch rückwirkend mit zuvor realisierten Gewinnen verrechnet. Anschließend erfolgt dann sofort eine Steuerrückerstattung durch die Depotbank. Für die Steuerexperten unter Ihnen: Hierbei handelt es sich um den sogenannten Steuerausgleich nach § 43 a des Einkommenssteuergesetzes.


Als Ihr Depotbetreuer habe ich selbstverständlich den Stand Ihres Steuertopfes immer im Blick und greife im Bedarfsfall steuer-optimierend ein, um dadurch Ihre Depotperformance kurzfristig zu heben. Mit anderen Worten: Ist Ihr Steuertopf wieder einmal gut gefüllt, realisiere ich Verluste und rufe damit die abgeführte Abgeltungsteuer quasi als Guthaben für Sie ab.


Die Steuerrückerstattung aus einer solchen Transaktion wird in Ihrem Depotkonto dann als „AbgSt-Optimierung“ bezeichnet. Andere Depotbanken bezeichnen diesen Vorgang auch als Steuer- oder Liquiditätsoptimierung.


Der Termin: Versäume nie eine Frist in Deutschland!


Das ist jetzt wichtig: Der Steuertopf Aktien wird automatisch jedes Jahr am 31. Dezember um 0 Uhr geleert. Die Abgeltungssteuer, die Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückgefordert haben, ist endgültig bezahlt und nicht mehr rückerstattungsfähig. Das ist ein ganz wichtiger Unterschied zwischen dem Verlusttopf sowie dem Steuertopf. Stand heute können Sie erlittene Kursverluste zeitlich unbegrenzt geltend machen. Die Rückerstattung abgeführter Abgeltungssteuer aus dem Steuertopf Aktien ist allerdings immer nur im gleichen Kalenderjahr möglich.


Sie interessieren sich für eine umfassende und individuelle Depotbetreuung. Dann kontaktieren Sie mich, damit wir herausfinden, wie ich Ihnen künftig helfen und Ihre Depotarbeit unterstützen kann.


Meine Kontaktdaten:

Telefon: 0821 7808 358



Mit freundlichen Grüßen

Alexander von Parseval

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