Zunächst fallen hier die Spesen der depotführenden Bank an, etwa für den Verkauf oder Kauf eines Wertpapiers. Üblicherweise profitieren Sie hier von den Großhandelskonditionen des Vermögensverwalters. Mit anderen Worten: Die Transaktionsgebühren sind in der Regel niedriger als bei den Filialbanken oder den gängigen Online-Brokern.
Derzeit bezahlen Sie als Kunde der von Parseval & Collegen UG für eine Aktien-Transaktion 0,2 % (12 Euro Mindestgebühr) des gehandelten Volumens. Investmentfonds werden analog wie Aktien behandelt. Ein Ausgabeaufschlag fällt nicht an. Rentenpapiere kosten Sie im Kauf bzw. Verkauf 0,15 % vom gehandelten Volumen. Daneben fallen kleine Gebühren für den Handelsplatz bzw. Börsenmakler an. Der Vermögensverwalter ist an diesen Kosten nicht beteiligt und ist daran interessiert, die Spesen möglichst niedrig zu halten.
Daneben entrichten Sie an den Vermögensverwalter ein Honorar, dass die Depotbank quartalsweise einzieht. In der Praxis liegt dieses Honorar zwischen 1 und 1,5 % (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Jahr. Die Bemessungsgrundlage ist dabei das angelegte Depotvolumen. Eventuelle Kontopositionen werden nicht erfasst. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass der Vermögensverwalter ausschließlich mit diesem Honorar direkt vom Kunden bezahlt werden darf. Für Sie nicht erkennbare Zuwendungen an den Vermögensverwalter von Banken oder Fondsgesellschaften sind verboten.
Wichtig für Sie: Die Honorarregelung enthält eine erfolgsabhängige Komponente. Wenn Ihr Depotvolumen zunimmt, steigt automatisch auch das Honorar des Verwalters. Schrumpft das Depot hingegen, sinkt das Honorar entsprechend. Ihr Vermögensverwalter ist daher an einer gleichmäßigen Zunahme Ihres Depots interessiert. Deshalb hat er immer auch die Transaktionskosten im Blick sowie die steuerliche Situation Ihres Depots.